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Der Presserat ist ein Organ der freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen Presse. Er wurde 1956 als Reaktion auf ein geplantes Pressegesetz gegründet. Der Presserat wird von Verlagen und Arbeitnehmern-Verbänden getragen:
Jede und Jeder kann Beschwerden beim Presserat einreichen. Der Presserat wird bei einem Verstoß gegen eine der 16 Ziffern des Pressekodex‘ aktiv., der 1973 geschaffen wurde. Als Vorbild galt das britische Press Council, Richtlinien ergänzen die einzelnen Ziffern. Seit 2009 fühlt sich der Presserat auch für Online-Medien zuständig. Nach dem Eingang einer Beschwerde findet zunächst eine Vorprüfung statt, die zu einer Ablehnung der Beschwerde führen kann, wenn sie offensichtlich unbegründet ist. Ist das nicht der Fall, wird ggf. eine Vermittlung zwischen den Beteiligten angestrebt, die Redaktion gibt eine Stellungnahme ab. Wird kein Vermittlungsversuch unternommen oder scheitert er, wird die Beschwerde einen der beiden Beschwerdeausschüsse zugeteilt. Befindet dieser, dass die Beschwerde nicht unbegründet ist, entscheidet er sich für eine Maßnahme.
Dem Presserat stehen vier Sanktionsmittel zur Verfügung, deren Sanktionsschärfe wie folgend aufgeführt steigt:
Der Presserat wird oft als zahnloser Tiger bezeichnet, da seine Entscheidungen nicht verbindlich sind.