Damit eine Zeitung als Tageszeitung gilt, muss sie mindestens viermal wöchentlich erscheinen. Üblich sind aber sechs Erscheinungen pro Woche, meistens montags bis samstags. Außerdem muss ein aktueller, politischer Teil enthalten sein, der das Tagesgeschehen behandelt. Inhaltlich muss die Zeitung universell aufgestellt sein, muss also inhaltlich unbegrenzt sein (d.h. keine Spartenzeitung). Unterschieden wird bei Tageszeitungen auch zwischen Regionalzeitungen und überregionalen Zeitungen. Dabei werden die Blätter in den meisten Fällen als Abo morgens an ihrem Erscheinungstag zugestellt.
In erster Linie sollen die Leser:innen von einer Tageszeitung informiert werden. Außerdem sollen Geschehen analysiert und kommentiert werden. Dadurch soll auch die Meinungsbildung der Bevölkerung gefördert werden. Bei einer Tageszeitung müssen die Ausgaben allgemein zugänglich sein. Dazu muss sie regelmäßig erscheinen und aktuell sein. Außerdem ist die Universalität ein weiteres Merkmal.
Im Laufe der Jahre haben sich viele Redaktionen verkleinert. Das liegt daran, dass oft Mantelredaktionen gegründet werden, die mehrere Zeitungstitel mit Inhalten „beliefern“. Das spart in erster Linie Kosten für die Verlagshäuser. Sogenannte Vollredaktionen, die alle Artikel selber schreiben für ihren Titel, gibt es heute immer weniger.
Die wichtigsten Ressorts sind seit vielen Jahren die selben: Lokales, Sport, Kultur, Wirtschaft und Politik. Oft kommen heutzutage auch noch weitere Bereiche dazu, wie zum Beispiel Reise und Unterhaltung. Häufig können auch die Leser:innen ihre Meinung in den Blättern äußern - viele Zeitungen haben Bereiche für Leserbriefe.