Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist auf verschiedene Weisen mit dem Mediensystem verknüpft. Die individuelle Meinungsfreiheit des Einzelnen gilt für Journalist*innen ebenso wie für jeden anderen Bürger, da dies ein Jedermanns-Recht ist. Dazu gehört ebenso die Teilhabe an öffentlichen Debatten und der freien Austausch von Meinungen.
Gegenüber den Medien gibt es jedoch keinen Anspruch auf Berichterstattung. Mediale Unterstützung ist weder durch die Verfassung noch durch ein einfaches Gesetz zugesichert. Dieses Fehlen eines Rechtsanspruchs auf mediale Unterstützung wird als negative Pressefreiheit bezeichnet. Die Presse kann also nicht zu einer Veröffentlichung gezwungen werden. Sie kann sich beispielsweise weigern Wahlwerbung zu veröffentlichen. Die einzige Ausnahme ist der Abdruck von Gegendarstellungen.