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Presserat

Der Presserat ist ein Organ der freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen Presse. Er wurde 1956 als Reaktion auf ein geplantes Pressegesetz gegründet. Der Presserat wird von Verlagen und Arbeitnehmern-Verbänden getragen:

Jede und Jeder kann Beschwerden beim Presserat einreichen. Der Presserat wird bei einem Verstoß gegen eine der 16 Ziffern des Pressekodex aktiv. Als Vorbild galt das britische Press Council. Die einzelnen Ziffern des Pressekodex werden durch Richtlinien zu Spezialthemen ergänzt.

Seit 2009 fühlt sich der Presserat auch für Online-Medien zuständig.

Ablauf bei einer Beschwerde

Nach dem Eingang einer Beschwerde findet zunächst eine Vorprüfung statt, die zu einer Ablehnung der Beschwerde führen kann, wenn sie offensichtlich unbegründet ist. Ist das nicht der Fall, wird ggf. eine Vermittlung zwischen den Beteiligten angestrebt, die Redaktion gibt eine Stellungnahme ab. Wird kein Vermittlungsversuch unternommen oder scheitert er, wird die Beschwerde einem der beiden Beschwerdeausschüsse zugeteilt. Befindet dieser, dass die Beschwerde begründet ist, entscheidet er sich für eine Maßnahme in Form einer Sanktion.

Dem Presserat stehen vier Sanktionsmittel zur Verfügung, deren Sanktionsschärfe wie folgend aufgeführt steigt:

  • Hinweis. Der Hinweis ergeht nicht öffentlich und direkt an die betreffende Reaktion. Sie wird bei geringen Verstößen ausgesprochen.
  • Missbilligung. Schärfer als ein Hinweis, erfolgt auch nicht öffentlich. Ein Abdruck wird nicht erwartet.
  • Nicht-öffentliche Rüge. Die Rüge ist das schärfste Sanktionsmittel des Presserats. Sie kann nicht-öffentlich sein, um die Persönlichkeitsrechte einer oder eines Geschädigten nicht durch noch eine weitere Veröffentlichung zu verletzen.
  • Öffentliche Rüge. Schärfstes Sanktionsmittel. Die angeschlossenen Medien haben sich selbst dazu verpflichtet, sie abzudrucken.

Der Presserat wird oft als zahnloser Tiger bezeichnet, da seine Entscheidungen nicht verbindlich sind.

presserat.txt · Zuletzt geändert: 2021/11/16 16:27 von marina