Medienrecht ist ein Querschnittsrecht. Es gibt kein Gesetz, dass explizit „Medienrecht“ genannt wird.Vielmehr spielen eine Vielzahl von Gesetzen beim Umgang mit und für Medien eine Rolle. Relevant sind sowohl EU-Richtlinien als auch Bundes- und Landesgesetze. Rundfunk- und Presserecht ist grundsätzlich Sache der Bundesländer, die Gesetzgebung im Bereich der Telekommunikation wird vom Bund verantwortet. Von Bedeutung sind auch die Rundfunkstaatsverträge, die zwischen den Ländern geschlossen werden. Auch die Rechtssprechung ist ein wichtiger Faktor im Medienrecht, zum Beispiel bei den Rundfunkurteilen des Bundesverfassungsgerichtes.
Medienrecht ist also ein Mantelbegriff für verschiedene Normen. Es umfasst öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht und richterliche Vorgaben. Grundlage aller Normen ist Art. 5 GG, in dem fünf Medienfreiheiten verankert sind:
Die Aufgaben des Medienrechts lassen sich aus Art. 5 GG ableiten: Sicherung von Meinungsvielfalt und Chancengleichheit, Schutz geistigen Eigentums und der Persönlichkeitsrechte, der Schutz der Rezipienten sowie die Gewährleistung einer Kommunikationsinfrastruktur.
Das Medienrecht umfasst Gesetze für Online-Angebote. Diese Gesetze lassen sich in den Passagen zu Telemedien finden. Hierunter fällt beispielsweise die Impressumspflicht.
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