Der Begriff Wortberichterstattung bezeichnet journalistische Erzeugnisse in reiner Textform. Das ist unabhängig davon, ob es sich um Presse, Telemedien oder, ggf. bei Kurztexten, um Rundfunk handelt. Die Schutzwirkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geht im Rahmen der Wortberichterstattung nicht so weit wie bei der Bildberichterstattung.
Die Grenzen der Wortberichterstattung liegen in der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dabei ist gesetzlich nicht voll umfänglich geregelt, welche Voraussetzungen es bei der Zulässigkeit von Wortberichterstattung gibt.