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Personenbezogene Daten

Der Datenschutz schützt insbesondere personenbezogene Daten. Dabei handelt es sich um Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse von Personen, die direkt oder indirekt bestimmbar sind. Davon sind nur Daten von Personen betroffen, juristische Persönlichkeiten fallen nicht darunter. Rechtsgrundlage der Definition ist das Bundesdatenschutzgesetz. Seit Mai 2018 gilt die EU-weite Datenschutz-Grundverordnung, die personenbezogene Daten vergleichbar definiert. Allerdings listet sie in Art 4 Nr. 1 konkrete Beispiele für Daten, die der Zuordnung einer Person dienen können, auf.

[…]insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind […]
Art. 4 Nr. 1 DS-GVO

Es sind keine personenbezogenen Daten mehr, wenn sie so weit anonymisiert wurden, dass eine Person dadurch nicht mehr identifizierbar ist. Dazu zählt auch, dass die Anonymisierung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Weitere Informationen hat die Europäische Kommission dazu auf ihrer Homepage zusammengefasst.

personenbezogene-daten.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/09 17:53 von robin