Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist seit dem 24. Mai 1949 in Kraft. Als Verfassung wirkt sie sich auch auf die Medienlandschaft aus, insbesondere im Medienrecht und im Urheberrecht. Dieser Artikel fasst die Berührungspunkte, die in der Wiki erwähnt werden, zusammen.
Das Grundgesetz legt in Art. 2 das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit fest und gewährleistet in Art. 14 das Eigentum und das Erbrecht. Damit gilt es als Grundlage des Urheberrechts.
In Art. 5 liegt die Grundlage für die Meinungsfreiheit, die eine von fünf Medienfreiheiten ist. Die Meinungsfreiheit schützt Werturteile und wurde 1958 durch das Bundesverfassungsgricht im Lüth-Urteil nochmals betont. Ein weiterer Fall, indem sich in der Urteilsbegründung auf Art.5 berufen wurde, stellt das Cicero-Urteil dar.