Es gibt keine bundesgesetzliche Entsprechung zu den Landespressegesetzen.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte 2013, dass sich von Art. 5 GG Minimalstandards hinsichtlich des Informationsanspruchs ableiten lassen. 2015 ließ das Bundesverfassungsgericht offen, ob es einen Anspruch nach den Landespressegesetzen oder nach dem Grundgesetz ableiten lassen, urteilte aber zugleich, dass die Ansprüche von Journalist:innen auf Bundesebene nicht geringer sein dürfen, als die nach den Landespressegesetzen.
Nicht desto trotz zählen der Presserat und der Pressekodex ebenfalls als bundesweite Regelungen und Richtlinien, an denen sich Medien- und Pressehäuser und jornalistisch Arbeitende orientieren können.