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nachrichtensperre

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Nachrichtensperre

Eine Nachrichtensperre ist das Zurückhalten von Informationen durch Behörden oder andere staatliche Einrichtungen. Gelegentlich wird darunter auch verstanden, dass die Presse über ein bestimmtes Thema nicht berichten darf.

Nachrichtensperren sind nach §4 Abs. 3 LPG NRW unzulässig. Danach ist es verboten, Auskünfte an die Presse zu verbieten.

Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an die Presse überhaupt, an diejenige einer bestimmten Richtung oder an ein bestimmtes periodisches Druckwerk verbieten, sind unzulässig. Auch legt das Landespressegesetz im ersten Absatz des selben Paragraphes fest, dass Behörden verpflichtet sind, Vertretern der Presse die nötigen Informationen zur Erfüllung ihrere öffentlichen Aufgabe zu erteilen.

nachrichtensperre.1494595740.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/05/12 15:29 von eric