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Im Zusammenhang mit der Dualen Rundfunkordnung gibt es zwei Ordnungsprinzipien: den Außenpluralismus und den Binnenpluralismus. Binnenpluralismus ist die Herstellung & Gewährleistung der verfassungsrechtlich geforderten Vielfalt des Programmangebots und des Meinungsspektrums. Das bedeutet, dass ein Programm, zum Beispiel ein Fernsehprogramm, in sich ein vollständiges Programm darstellt, also ein Vollprogramm sendet. Programme, die eine Vollprogramm-Lizenz zugeteilt bekommen haben, müssen ein Vollprogramm senden.