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Ein Bildnis oder Porträt ist ein Lichtbild, auf dem eine Person so dargestellt wird, dass sie für Dritte erkennbar ist. Dabei muss es sich nicht um Erkennbarkeit der Gesichtszüge handeln, auch andere identifizierende Merkmale genügen, wie beispielsweise der Blick auf die Rückseite des Körpers. Es reicht aus, dass der Bekanntenkreis die Person identifizieren könnte.