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bestands-und-entwicklungsgarantie

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Bestands- und Entwicklungsgarantie

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird durch die Bestands- und Entwicklungsgarantie in seinem aktuellen Zustand abgesichert. Zudem legt sie die Grundlage dafür, dass sich der öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterentwickeln kann. Das gilt für technische Weiterentwicklungen, wie andere Empfangswege (z.B. das Fernsehen oder Angebote im World Wide Web), aber auch für das Erschließen neuer Themengebiete.

Die Bestands- und Entwicklungsgarantie leitete das Bundesverfassungsgericht in seinem sechsten Rundfunkurteil aus der in Art. 5 GG festgelegten Rundfunkfreiheit ab.

bestands-und-entwicklungsgarantie.1635513767.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/10/29 15:22 von marina