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Der öffentlich rechtliche [[rundfunk|Rundfunk]] soll die Grundversorgung von Bürger*innen mit Informationen und Unterhaltung | Der öffentlich rechtliche [[rundfunk|Rundfunk]] soll die Grundversorgung von Bürger*innen mit Informationen und Unterhaltung | ||
- | Sie wurde vom Bundesverfassungsgericht in seinem sechsten Rundfunkurteil aus der in [[https:// | + | Sie wurde vom Bundesverfassungsgericht in seinem sechsten |
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+ | Konkrete Beispiele für die Bestands- und Entwicklungsgarantie lassen sich in Zeiten des World Wide Webs und der sozialen Medien beobachten. So handelt es sich beispielsweise bei der ZDF-Mediathek oder bei zahlreichen öffentlich rechtlichen Content-Formaten auf diversen Social Media Plattformen um technische Veränderungen. Die Bestands- und Entwicklungsgarantie legt im größeren Rahmen fest, dass diese neuen Formen (sofern sinnvoll) finanziert werden müssen, um die größtmögliche Rezipientengruppe erreichen zu können. | ||
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