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bestands-und-entwicklungsgarantie

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bestands-und-entwicklungsgarantie [2021/10/29 15:22] marinabestands-und-entwicklungsgarantie [2021/11/15 15:15] marina
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-=====Bestands- und Entwicklungsgarantie===== +====== Bestands- und Entwicklungsgarantie ======
-Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird durch die Bestands- und Entwicklungsgarantie in seinem aktuellen Zustand abgesichert. Zudem legt sie die Grundlage dafür, dass sich der öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterentwickeln kann. Das gilt für technische Weiterentwicklungen, wie andere Empfangswege (z.B. das Fernsehen oder Angebote im World Wide Web), aber auch für das Erschließen neuer Themengebiete. +
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-Die Bestands- und Entwicklungsgarantie leitete das Bundesverfassungsgericht in seinem sechsten [[rundfunkurteile#wdr|Rundfunkurteil]] aus der in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5 GG]] festgelegten Rundfunkfreiheit ab.+
  
 +Der öffentlich rechtliche [[rundfunk|Rundfunk]] soll die Grundversorgung von Bürger*innen mit Informationen und Unterhaltung  gewährleisten. Um zu sichern, dass diese Grundversorgung fortbestehen, sowie sich technisch und inhaltlich weiterentwickeln kann, existiert für den öffentlich rechtlichen Rundfunk die sogenannte Bestands- und Entwicklungsgarantie.
 +Sie wurde vom Bundesverfassungsgericht in seinem sechsten Rundfunkurteil aus der in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5 GG]] festgelegten Rundfunkfreiheit beschlossen.
 {{tag>Medienwissenschaft}} {{tag>Medienwissenschaft}}
bestands-und-entwicklungsgarantie.txt · Zuletzt geändert: 2021/11/15 15:42 von marina