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landespressegesetz-nrw

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 Auskunftsverpflichtet sind alle Behörden des Landes, auch Gerichte und Staatsanwaltschaften, sowie Eingebetriebe von Bund, Land und Gemeinde. Auskunftsverpflichtet sind alle Behörden des Landes, auch Gerichte und Staatsanwaltschaften, sowie Eingebetriebe von Bund, Land und Gemeinde.
  
-Es gibt kein [[bundespressegesetz|Bundespressegesetz]]. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes können Journalistinnen und Journalisten sich in ihrer Arbeit aber auch auf das Landespressegesetz berufen, wenn es um Informationen einer Bundesbehörde geht.+Es gibt kein [[bundespressegesetzgebung|Bundespressegesetz]]. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes können Journalistinnen und Journalisten sich in ihrer Arbeit aber auch auf das Landespressegesetz berufen, wenn es um Informationen einer Bundesbehörde geht.
  
 Neben den Auskunftsansprüchen legt das Landespressegesetz auch die öffentliche Aufgabe der Presse fest und betont die Freiheit der Presse. Auch verpflichtet es die Presse, alle Nachrichten vor der Veröffentlichung zu prüfen. Neben den Auskunftsansprüchen legt das Landespressegesetz auch die öffentliche Aufgabe der Presse fest und betont die Freiheit der Presse. Auch verpflichtet es die Presse, alle Nachrichten vor der Veröffentlichung zu prüfen.
  
 {{tag>Medienrecht}} {{tag>Medienrecht}}
landespressegesetz-nrw.txt · Zuletzt geändert: 2021/12/03 12:11 von sonja