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duale-rundfunkordnung

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duale-rundfunkordnung [2017/04/12 20:33] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1duale-rundfunkordnung [2017/08/28 17:00] eric
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 ===== Duale Rundfunkordnung ===== ===== Duale Rundfunkordnung =====
  
-Die Duale Rundfunkordnung regelt das Bestehen eines öffentlichen-rechtlichen und eines privaten Rundfunks. An beide werden, ausgestaltet durch die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts verschiedene Ansprüche gestellt. Private Anbieter haben weniger Vorgaben zu erfüllen als öffentlich-rechtliche Sender. Den Öffentlich-rechtlcihen wird eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zugestanden. Es gilt das Prinzip der Staatsferne, eine Ausnahme bildet die Deutsche Welle. +Die Duale Rundfunkordnung regelt das Bestehen eines öffentlichen-rechtlichen und eines privaten Rundfunks.  
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 +An beide werden, vor allem ausgestaltet durch die [[rundfunkurteile|Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts]],  verschiedene Ansprüche gestellt. Private Anbieter haben weniger Vorgaben zu erfüllen als öffentlich-rechtliche Sender. Den öffentlich-rechtlichen Sendern wird eine [[bestands-und-entwicklungsgarantie|Bestands- und Entwicklungsgarantie]] zugestanden.  
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 +Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt das Prinzip der [[staatsferne|Staatsferne]]. Eine Ausnahme bildet die [[deutsche-welle|Deutsche Welle]] 
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 +{{tag>Medienwissenschaft}}
duale-rundfunkordnung.txt · Zuletzt geändert: 2021/12/29 20:46 von eric