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Die Duale Rundfunkordnung regelt das Bestehen eines öffentlichen-rechtlichen und eines privaten Rundfunks. An beide werden, ausgestaltet durch die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts verschiedene Ansprüche gestellt. Private Anbieter haben weniger Vorgaben zu erfüllen als öffentlich-rechtliche Sender. Den Öffentlich-rechtlcihen wird eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zugestanden. Es gilt das Prinzip der Staatsferne, eine Ausnahme bildet die Deutsche Welle.