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Die Duale Rundfunkordnung regelt das Bestehen eines öffentlichen-rechtlichen und eines privaten Rundfunks.
An beide werden, vor allem ausgestaltet durch die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts, verschiedene Ansprüche gestellt. Private Anbieter haben weniger Vorgaben zu erfüllen als öffentlich-rechtliche Sender. Den öffentlich-rechtlichen Sendern wird eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zugestanden.
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt das Prinzip der Staatsferne. Eine Ausnahme bildet die Deutsche Welle.