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bestands-und-entwicklungsgarantie

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bestands-und-entwicklungsgarantie [2017/04/14 15:25] – Verlinkung zu Grundgesetz hinzugefügt ericbestands-und-entwicklungsgarantie [2021/10/29 15:22] marina
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 =====Bestands- und Entwicklungsgarantie===== =====Bestands- und Entwicklungsgarantie=====
-Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird durch die Bestands- und Entwicklungsgarantie nicht nur zugestanden, in seinem aktuellen Zustand abgesichert zu seinsondern sich auch weiterentwickeln darf. Das gilt nicht nur für technische Weiterentwicklungen wie andere Empfangswegez. B. Fernsehen über das Internetsondern auch für das Erschließen neuer Themen.+Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird durch die Bestands- und Entwicklungsgarantie in seinem aktuellen Zustand abgesichert. Zudem legt sie die Grundlage dafürdass sich der öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterentwickeln kann. Das gilt für technische Weiterentwicklungenwie andere Empfangswege (z.B. das Fernsehen oder Angebote im World Wide Web)aber auch für das Erschließen neuer Themengebiete.
  
-Die Bestands- und Entwicklungsgarantie leitete das Bundesverfassungsgericht in seinem 6. [[rundfunkurteile#wdr|Rundfunkurteil]] aus der in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5 GG]] vorgegebenen Rundfunkfreiheit ab.+Die Bestands- und Entwicklungsgarantie leitete das Bundesverfassungsgericht in seinem sechsten [[rundfunkurteile#wdr|Rundfunkurteil]] aus der in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5 GG]] festgelegten Rundfunkfreiheit ab. 
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 +{{tag>Medienwissenschaft}}
bestands-und-entwicklungsgarantie.txt · Zuletzt geändert: 2021/11/15 15:42 von marina