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bestands-und-entwicklungsgarantie

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bestands-und-entwicklungsgarantie [2017/04/14 15:14] – angelegt ericbestands-und-entwicklungsgarantie [2021/11/15 15:30] marina
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-=====Bestands- und Entwicklungsgarantie===== +====== Bestands- und Entwicklungsgarantie ======
-Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird durch die Bestands- und Entwicklungsgarantie nicht nur zugestanden, in seinem aktuellen Zustand abgesichert zu sein, sondern sich auch weiterentwickeln darf. Das gilt nicht nur für technische Weiterentwicklungen wie andere Empfangswege, z. B. Fernsehen über das Internet, sondern auch für das Erschließen neuer Themen.+
  
-Die Bestands- und Entwicklungsgarantie leitete das Bundesverfassungsgericht in seinem 6. [[rundfunkurteile#wdr|Rundfunkurteil]] aus der in Art. 5 GG vorgegebenen Rundfunkfreiheit ab.+Der öffentlich rechtliche [[rundfunk|Rundfunk]] soll die Grundversorgung von Bürger*innen mit Informationen und Unterhaltung  gewährleisten. Um zu sichern, dass diese Grundversorgung fortbestehen, sowie sich technisch und inhaltlich weiterentwickeln kann, existiert für den öffentlich rechtlichen Rundfunk die sogenannte Bestands- und Entwicklungsgarantie
 +Sie wurde vom Bundesverfassungsgericht in seinem sechsten [[rundfunkurteile|Rundfunkurteil]] hervorgehend aus der in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5 GG]] festgelegten Rundfunkfreiheit beschlossen. 
 + 
 +Konkrete Beispiele für die Bestands- und Entwicklungsgarantie lassen sich in Zeiten des World Wide Webs und der sozialen Medien beobachten. So handelt es sich beispielsweise bei der ZDF-Mediathek oder bei zahlreichen öffentlich rechtlichen Content-Formaten auf diversen Social Media Plattformen um technische Veränderungen. Die Bestands- und Entwicklungsgarantie legt im größeren Rahmen fest, dass diese neuen Formen (sofern sinnvoll) finanziert werden müssen, um die größtmögliche Rezipientengruppe erreichen zu können. 
 + 
 +{{tag>Medienwissenschaft}} 
bestands-und-entwicklungsgarantie.txt · Zuletzt geändert: 2021/11/15 15:42 von marina