Binnenpluralismus

Im Zusammenhang mit der Dualen Rundfunkordnung gibt es zwei Ordnungsprinzipien: den Außenpluralismus und den Binnenpluralismus. Binnenpluralismus ist die Herstellung und Gewährleistung der verfassungsrechtlich geforderten Vielfalt des Programmangebots und des Meinungsspektrums. Das bedeutet, dass ein Programm, zum Beispiel ein Fernsehprogramm, in sich ein vollständiges Programm darstellt, also ein Vollprogramm sendet. Nur dann wird ihm eine Vollprogramm-Lizenz zugeteilt.

Binnenpluralismus dient zur Herstellung und Gewährleistung der verfassungsrechtlich geforderten Vielfalt und Meinungsspektrums innerhalb des Programms oder Gesamtangebots eines Rundfunkveranstalters.