Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


telemedien

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung
telemedien [2017/12/11 16:55] erictelemedien [2018/01/04 13:30] – Tag vereinheitlicht eric
Zeile 1: Zeile 1:
 =====Telemedien===== =====Telemedien=====
-Hinsichtlich von Rechten und Pflichten von Medien ist es zunächst von Bedeutung zu bestimmen, was für ein Medium vorliegt. Dabei ist zu beachten, dass verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich gesonderte Regelungen existieren.+Hinsichtlich von Rechten und Pflichten von Medien ist es zunächst von Bedeutung zu bestimmen, was für ein Medium vorliegt, denn Telemedien unterliegen anderen Regulierungen als der RundfunkEs ist zu beachten, dass verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich gesonderte Regelungen existieren. Einfachgesetzlich werden Telemedien im [[rundfunkstaatsvertrag|Rundfunkstaatsvertrag]] und im Telemediengesetz reguliert.
  
 ====Definitionen==== ====Definitionen====
 ===Einfachgesetzliche Definition von Telemedien=== ===Einfachgesetzliche Definition von Telemedien===
-Es existiert keine Definition von Telemedien, jedoch eine Negativabgrenzung im [[rundfunkstaatsvertrag|Rundfunkstaatsvertrag]], § 2 Abs. 1 Satz 3: +Es existiert keine Definition von Telemedien, jedoch eine Negativabgrenzung im Rundfunkstaatsvertrag, § 2 Abs. 1 Satz 3: 
 >Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind. >Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.
  
Zeile 44: Zeile 44:
  
  
-{{tag>medienrecht}}+{{tag>Medienrecht}}
telemedien.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/11 11:52 von sonja