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landespressegesetz-nrw [2017/05/12 18:14] – eric | landespressegesetz-nrw [2021/12/03 12:11] (aktuell) – sonja | ||
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Allgemeine Informationen zu Landespressegesetzen [[landespressegesetze|findest du hier]]. | Allgemeine Informationen zu Landespressegesetzen [[landespressegesetze|findest du hier]]. | ||
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Das Landespressegesetz NRW ist für Nordrhein-Westfalen gültig. Es legt fest, wer in welcher Weise durch nordrhein-westfälische Behörden informiert werden muss. | Das Landespressegesetz NRW ist für Nordrhein-Westfalen gültig. Es legt fest, wer in welcher Weise durch nordrhein-westfälische Behörden informiert werden muss. | ||
- | ====Auskunftsberechtigte==== | + | =====Auskunftsberechtigte===== |
- | Nach §4 des Landespressegesetzes sind Behörden verpflichtet, | + | Nach §4 des Landespressegesetzes sind Behörden verpflichtet, |
- | ====Auskunftsverpflichtete==== | + | =====Auskunftsverpflichtete===== |
- | Auskunftsverpflichtet sind alle Behörden des Landes, auch Gerichte und Staatsanwaltschaften, | + | Auskunftsverpflichtet sind alle Behörden des Landes, auch Gerichte und Staatsanwaltschaften, |
- | ====Schranken des Auskunftsanspruchs==== | + | =====Schranken des Auskunftsanspruchs===== |
Es gibt Fälle, in denen Behörden dauerhaft oder übergangsweise keine Auskunft erteilen müssen. Grundsätzlich sind [[nachrichtensperre|Nachrichtensperren]] unzulässig, | Es gibt Fälle, in denen Behörden dauerhaft oder übergangsweise keine Auskunft erteilen müssen. Grundsätzlich sind [[nachrichtensperre|Nachrichtensperren]] unzulässig, | ||