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kontrahierungszwang [2018/01/10 16:07] – eric | kontrahierungszwang [2021/12/29 12:52] – mara | ||
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+ | <WRAP center round tip> Als Kontrahierungszwang bezeichnet man die gesetzliche Pflicht zum Abschluss eines Vertrages. </ | ||
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Von einem doppelten Kontrahierungszwang spricht man, wenn eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss in zwei Richtungen gilt wie beispielsweise bei Wahrnehmungsgesellschaften wie der GEMA. Sie muss [[urheberrecht|Urhebern]] von Musik unter Vertrag nehmen und die Nutzung zu angemessenen Bedingungen gewähren. | Von einem doppelten Kontrahierungszwang spricht man, wenn eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss in zwei Richtungen gilt wie beispielsweise bei Wahrnehmungsgesellschaften wie der GEMA. Sie muss [[urheberrecht|Urhebern]] von Musik unter Vertrag nehmen und die Nutzung zu angemessenen Bedingungen gewähren. | ||
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