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kontrahierungszwang

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Kontrahierungszwang

Grundsätzlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit, jede Partei kann selbstständig entscheiden, ob sie mit einer anderen Partei einen Vertrag abschließen möchte oder nicht. Von dieser Freiheit gibt es einige Ausnahmen. In diesen Fällen ist eine oder beide Parteien verpflichtet, einen Vertrag abzuschließen. Ein Beispiel für einen einseitigen Kontrahierungszwang ist die Deutsche Post, die aufgrund ihres Quasi-Monopols verpflichtet ist, Post zu versenden.

Von einem doppelten Kontrahierungszwang spricht man, wenn eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss in zwei Richtungen gilt wie beispielsweise bei Wahrnehmungsgesellschaften wie der GEMA. Sie muss Urhebern von Musik unter Vertrag nehmen und die Nutzung zu angemessenen Bedingungen gewähren.

kontrahierungszwang.1515596868.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/01/10 16:07 von eric