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=====Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten===== | =====Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten===== | ||
- | Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, | + | Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, |
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+ | ====Zusammensetzung==== | ||
+ | Die KEF setzt sich aus 16 unabhängigen Sachverständigen verschiedener Berufsgruppen zusammen, ein Sachverständiger pro Land. Teil der KEF müssen drei Wirtschaftsprüfer bzw. Unternehmensberater, |