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Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, kurz KEF, setzt sich aus 16 unabhängigen Sachverständigen verschiedener Berufsgruppen zusammen, ein Sachverständiger pro Land. Teil der KEF müssen drei Wirtschaftsprüfer bzw. Unternehmensberater, zwei Betriebswirte, zwei Rundfunkrechtsexperten, drei Experten für Medienwirtschaft und -wissenschaft, ein Rundfunk- techniker und fünf Sachverständige aus den Landesrechnungshöfen sein.

kef.1492021931.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/04/12 20:32 von 127.0.0.1