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duale-rundfunkordnung

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duale-rundfunkordnung [2017/08/28 17:00] ericduale-rundfunkordnung [2021/11/14 14:26] annelie
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 An beide werden, vor allem ausgestaltet durch die [[rundfunkurteile|Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts]],  verschiedene Ansprüche gestellt. Private Anbieter haben weniger Vorgaben zu erfüllen als öffentlich-rechtliche Sender. Den öffentlich-rechtlichen Sendern wird eine [[bestands-und-entwicklungsgarantie|Bestands- und Entwicklungsgarantie]] zugestanden.  An beide werden, vor allem ausgestaltet durch die [[rundfunkurteile|Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts]],  verschiedene Ansprüche gestellt. Private Anbieter haben weniger Vorgaben zu erfüllen als öffentlich-rechtliche Sender. Den öffentlich-rechtlichen Sendern wird eine [[bestands-und-entwicklungsgarantie|Bestands- und Entwicklungsgarantie]] zugestanden. 
  
-Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt das Prinzip der [[staatsferne|Staatsferne]]. Eine Ausnahme bildet die [[deutsche-welle|Deutsche Welle]]. +Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt das Prinzip der [[staatsferne|Staatsferne]]. Eine Ausnahme bildet die [[deutsche-welle|Deutsche Welle]]. Diese [[staatsferne|Staatsferne]] soll durch die nicht-staatliche Finanzierung in Form des [[Rundfunkbeitrag|Rundfunkbeitrag]] gewährleistet werden. 
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 +Zudem ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk verpflichtet, innerhalb des Programms eine Meinungsvielfalt abzubilden. Dieses Programm soll laut Bundesverfassungsgericht eine Grundversorgung der Bevölkerung darstellen. Grundversorgung meint in dem Zusammenhang "die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben“.
  
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duale-rundfunkordnung.txt · Zuletzt geändert: 2021/12/29 20:46 von eric