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- | Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt das Prinzip der [[staatsferne|Staatsferne]]. Eine Ausnahme bildet die [[deutsche-welle|Deutsche Welle]]. | + | Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt das Prinzip der [[staatsferne|Staatsferne]]. Eine Ausnahme bildet die [[deutsche-welle|Deutsche Welle]]. Diese [[staatsferne|Staatsferne]] soll durch die nicht-staatliche Finanzierung in Form des [[Rundfunkbeitrag|Rundfunkbeitrag]] gewährleistet werden. |
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+ | Zudem ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk verpflichtet, | ||
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