Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.
Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung | Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung | ||
domainrecht-bei-.de-domains [2018/01/03 15:17] – eric | domainrecht-bei-.de-domains [2018/01/03 15:34] – eric | ||
---|---|---|---|
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
* dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt | * dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt | ||
* und so schutzwürdige Interessen verletzt werden. | * und so schutzwürdige Interessen verletzt werden. | ||
+ | |||
+ | Das Windhundprinzip kann nur dann durchbrochen werden, wenn bei Namensgleichheit einer der Namensträger überragende Bekanntheit genießt. Das urteilte der Bundesgerichtshof in Sachen shell.de, die Dr. Andreas Shell registriert hatte. Der Konzern Shell erhielt Recht, Andreas Shell musste die Domain aufgeben ({{ : | ||
Namensschutz lässt sich vor allem dann beanspruchen, | Namensschutz lässt sich vor allem dann beanspruchen, | ||
+ | |||
+ | ===Hilfsmittel des Dispute-Antrags=== | ||
+ | Der Bundesgerichtshof entschied zwar in einzelnen Fällen, dass eine Domain aufgegeben werden musste (vgl. Shell-Urteil), | ||
+ | [{{ :: | ||
====Markenrecht==== | ====Markenrecht==== |