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domainrecht-bei-.de-domains [2018/01/03 15:00] – angelegt eric | domainrecht-bei-.de-domains [2018/01/03 15:17] – eric | ||
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=====Domainrecht bei .de-Domains===== | =====Domainrecht bei .de-Domains===== | ||
Bei der Vergabe von .de-Domains gilt grundsätzlich das Windhundprinzip: | Bei der Vergabe von .de-Domains gilt grundsätzlich das Windhundprinzip: | ||
+ | <WRAP center round tip> | ||
+ | Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Einschränkungen finden durch Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht statt. Selbst dann gibt es keinen Anspruch auf Übertragung, | ||
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====Namensrecht==== | ====Namensrecht==== | ||
+ | Das Recht auf Gebrauch des eigenen Namens ist in [[https:// | ||
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+ | >Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen. | ||
+ | >§ 12 BGB | ||
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+ | Das Namensrecht ist dann verletzt, wenn | ||
+ | * der Namensgebrauch unbefugt stattfindet, | ||
+ | * dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt | ||
+ | * und so schutzwürdige Interessen verletzt werden. | ||
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+ | Namensschutz lässt sich vor allem dann beanspruchen, | ||
====Markenrecht==== | ====Markenrecht==== | ||
- | Markenrechtlich ist zu betonen, dass Gattungsbegriffe grundsätzlich nicht geschützt sind. So urteile der Bundesgerichtshof in Sachen mitwohnzentrale.de, | + | Markenrechtlich ist zu betonen, dass Gattungsbegriffe grundsätzlich nicht geschützt sind. So urteile der Bundesgerichtshof in Sachen mitwohnzentrale.de, |
====Wettbewerbsrecht==== | ====Wettbewerbsrecht==== | ||
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+ | {{tag> |