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Domainrecht bei .de-Domains

Bei der Vergabe von .de-Domains gilt grundsätzlich das Windhundprinzip: Wer zuerst eine Domain registriert, erhält sie auch und das Recht sie zu nutzen. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen. Betrachtet werden müssen das Namensrecht, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht.

Namensrecht

Markenrecht

Markenrechtlich ist zu betonen, dass Gattungsbegriffe grundsätzlich nicht geschützt sind. So urteile der Bundesgerichtshof in Sachen mitwohnzentrale.de, dass keine unzulässige Kanalsierung von Benutzerströmen stattfinde.

Wettbewerbsrecht

domainrecht-bei-.de-domains.1514988059.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/01/03 15:00 von eric