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-Mehr dazu im [[urheberrecht|Artikel Urheberrecht]]. Bei Fotografien ist es meist eine Frage der ausreichende Schöpfungshöhe, die sich stellt.+Mehr dazu im Artikel [[urheberrecht|Urheberrecht]]. Bei Fotografien ist es meist eine Frage der ausreichende Schöpfungshöhe, die sich stellt.
  
 Liegt kein Lichtbildwerk vor, so ist das Lichtbild trotzdem vor freier Verwendung durch alle geschützt und genießt [[leistungsschutzrechte|Leistungsschutzrecht]] nach [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html|§ 72 UrhG]]. Bei Fotografien halten sich die Unterschiede zwischen dem per Urheberrecht und dem per Leistungsschutzrecht geschütztem Werk jedoch in Grenzen. Viel mehr sieht das Urheberrechtsgesetz einen nahezu identischen Schutz vor: Liegt kein Lichtbildwerk vor, so ist das Lichtbild trotzdem vor freier Verwendung durch alle geschützt und genießt [[leistungsschutzrechte|Leistungsschutzrecht]] nach [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html|§ 72 UrhG]]. Bei Fotografien halten sich die Unterschiede zwischen dem per Urheberrecht und dem per Leistungsschutzrecht geschütztem Werk jedoch in Grenzen. Viel mehr sieht das Urheberrechtsgesetz einen nahezu identischen Schutz vor:
differenzierung-von-lichtbildwerken-und-lichtbildern.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/13 15:36 von eric