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allgemeines-persoenlichkeitsrecht

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allgemeines-persoenlichkeitsrecht [2018/01/02 17:17] ericallgemeines-persoenlichkeitsrecht [2021/11/10 16:17] mara
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 ====Ursprung und Wirkkraft==== ====Ursprung und Wirkkraft====
-Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gilt als Grundrecht. Bei der Lektüre des Grundgesetzes wird man jedoch auf keinen Artikel stoßen, der explizit ein solche Recht erwähnt, denn das APR wurde durch die Rechtssprechung vom Grundgesetz abgeleitet. Die zugrundeliegenden niedergeschriebenen Grundrechte sind [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html|Art. 2 Abs. 1 GG]] und [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html|Art. 1 Abs. 1 GG]].+Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gilt als Grundrecht. Bei der Lektüre des Grundgesetzes wird man jedoch auf keinen Artikel stoßen, der explizit ein solches Recht erwähnt, denn das APR wurde durch die Rechtssprechung vom Grundgesetz abgeleitet. Die zugrundeliegenden niedergeschriebenen Grundrechte sind [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html|Art. 2 Abs. 1 GG]] und [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html|Art. 1 Abs. 1 GG]].
  
 > Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. > Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
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 ===Sozialsphäre=== ===Sozialsphäre===
 Besteht ein öffentliches Interesse, überwiegt dieses fast immer das APR im Bereich der Sozialsphäre. Darunter versteht man das öffentliche Leben wie zum Beispiel politische Tätigkeiten. Besteht ein öffentliches Interesse, überwiegt dieses fast immer das APR im Bereich der Sozialsphäre. Darunter versteht man das öffentliche Leben wie zum Beispiel politische Tätigkeiten.
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 +{{tag>Medienrecht}}
allgemeines-persoenlichkeitsrecht.txt · Zuletzt geändert: 2021/12/29 10:55 von mara