Rundfunkstaatsvertrag

Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Vertrag zwischen allen Bundesländern, der Normen formuliert, die für ganz Deutschland gelten. Weil im Medienrecht Rundfunk Sache der Länder ist, sind Staatsverträge ein gängiger Weg, ein einheitliches Recht zu schaffen. Rundfunkstaatsverträge haben den Rang eines einfachen Landesgesetzes. Damit sollten bundeseinheitliche Regeln für das Rundfunkrecht geschaffen werden.

Was regelt der Rundfunkstaatsvertrag? (Auszüge)

Welche Verträge gibt es noch?

Das Rundfunkrecht enthält weitere Verträge. Dazu gehören auch der ARD- und ZDF-Staatsvertrag, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und Regelungen zu Telemedien.