Monistische Theorie

Das Urheberrecht umfasst zwei Teilbereiche: das Urheberpersönlichkeitsrecht und das Vermögensrecht, also beispielsweise das Recht zur Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Produkts. Fallen diese beiden Eigenschaften des Urheberrechts zusammen, entspricht das der monistischen Theorie. Besteht das Urheberrecht aus zwei Rechten, nämlich Vermögen und Persönlichkeit, spricht man von der dualistischen Theorie. Im deutschen Recht gilt die monistische Theorie.