Fake-News

Falschmeldung ist eine Kategorie für Informationen, die verbreitet wurden und nachweisbar nicht richtig sind. Ein Synonym dafür ist der Hoax. Eine Art von Falschmeldung ist die Zeitungsente, die Falschmeldungen in Nachrichtenmedien bezeichnet – sei es durch einen Irrtum oder durch eine bewusste Fehlinformation. Der Zeitungsente untergeordnet ist die Tatarenmeldung, die bewusst verbreitete Fehlinformationen benennt. Propaganda bezeichnet den Versuch, die öffentliche Meinung zu politischen Zwecken zu manipulieren und zu steuern. Clickbait versucht auf Kosten des Wahrheitsgehalts Überschriften und Leads so zu gestalten, dass die Zahl der Benutzer, die auf einen Link zu einem Webangebot klicken, steigt. Es ist anzumerken, dass auch diese Einteilung nicht trennscharf ist. So wurde Propaganda auch schon von Journalisten betrieben, um die Auflage zu steigern.

Fake News sind bewusst unwahre Tatsachenbehauptung, die aus persönlichen, politischen oder finanziellen Gründen überwiegend im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken verbreitet werden,um andere zu täuschen.

Was Fake-News nicht sind

Fake-News sind keine Falschmeldungen und auch nicht im klassischen Sinne staatliche Propaganda. Weiterhin sind Fake-News nicht zu verwechseln mit Clickbait zur Generierung von Umsätzen.

Der Fall Lisa

Der Fall Lisa zeigt zum Einen, wie Fake-News diplomatische Verwicklungen erzeugen können und zum Anderen, wie sie auf Grundlage wahrer Gegebenheiten die öffentliche Meinung beeinflussen können. Im Januar 2016 verschwand die 13-jährige Lisa in Berlin. Nachdem sie wieder auftauchte, erzählte sie in der Vernehmung der Polizei verschiedene Versionen davon, was während ihrer Abwesenheit vorfiel. Eine Version war, dass südländische Männer sie verschleppt hätten. Später widerrief sie ihre Aussage, die Rekonstruktion ihrer Handydaten bewies, dass sie sich bei ihrem 19-jährigen Freund aufhielt.

Der Fall wurde von rechten Gruppierungen und von russischen Staatsmedien aufgegriffen. NPD und Pegida nutzten den Fall, um für ihre fremdenfeindliche Position zu werben. Sputnik, ein global operierendes Nachrichtenportal, das von einem staatlichen russischen Medienunternehmen gegründet wurde, griff die Geschichte auf und berichtete von der Angst, die sich in Berlin-Marzahn verbreiten würde. Dazu setzte Sputnik stark auf die Emotionalisierung des Themas durch Einbindung von Zitaten. Im ursprünglichen Artikel finden sich beispielsweise folgende Zitate:

„Sie vergewaltigen Mädchen, Kinder. Wenn es so ist, werden wir auf Gewalt mit Gewalt antworten. Anders geht es nicht”, sagte ein Anwohner aus Marzahn.

und

„Ich habe seit drei Tagen nicht mehr geschlafen. Mein 14-jähriges Kind geht in die Schule an einem Heim vorbei“, sagte Lidia Guter.

Es folgten Demonstrationen in Berlin-Marzahn selbst, aber auch vor dem Kanzleramt. Auch in anderen Teilen Deutschlands kam es zu Demonstrationen von Russlanddeutschen. Der russischen Außenminister Sergej Lawrow sprach von Vertuschung durch die Behörden.

Der Fall Lisa ist damit ein klassisches Beispiel für Fake-News: Zwar fanden die Vergewaltigungen an diesem Tag nachweislich nicht statt, vielmehr verbrachte das Mädchen einvernehmlich Zeit mit ihrem Freund. Die ursprünglichen Vorwürfe wurden stattdessen verstärkt, emotionalisiert und verbreitet mit dem Ziel, die öffentliche Meinung zu manipulieren. Ziel der Manipulation könnte es gewesen sein, dass Vertrauensverhältnis zwischen öffentlichen Institutionen und Bürgern in Deutschland zu erschüttern.

Gefahren

Im Gegensatz zu den durch Verlage verbreiteten Nachrichten werden Fake-News stark über soziale Netzwerke verbreitet. Durch aufreißerische Aufmachungen wird eine große Leserschaft generiert. Da auf Facebook und mittlerweile auch auf Twitter eine Sortierung von Meldungen anhand der Beliebtheit stattfindet, finden Fake-News überdurchschnittlich große Verbreitung. Eine ergänzende Information durch Medien findet nicht zwangsläufig statt. Der Effekt der Filter Bubble verstärkt das Herausbilden eines einseitigen Meinungsbildes. Wird über einen längeren Zeitraum suggeriert, dass andere, insbesondere etablierte Medien, Falschinformationen vermitteln, werden Rezipienten empfänglicher für Fake-News und Propaganda.

Maßnahmen

Es sind verschiedene Ansätze denkbar, um Fake-News zu bekämpfen.

Langfristig ist ein erhöhtes Maß an Medienkompetenz in der Bevölkerung zu schaffen. Ein Großteil der unseriösen Seiten lassen sich mit geübten Auge schnell erkennen, sei es anhand von branchenüblichen Floskeln oder propagandistischen Tendenzen. Auch das Prüfen des Urhebers zeigt in vielen Fällen schnell auf, welche Motivation hinter einem Text stehen könnte.

Kurzfristig sind Reaktionen der Plattformanbieter nötig, um die virale Verbreitung propagandistischen Materials zu verhindern. Die Existenz von Websites mit zweifelhaftem Inhalt ist nicht die Gefahr, sondern die Verbreitung über soziale Netzwerke. Dazu müssen Meldungen von Nutzern ernst genommen werden. Plattformbetreiber als Störer sollten allerdings auch proaktiv werden. Dazu werden bei den großen Netzwerken Facebook und Twitter massiver Personaleinsatz sowie unterstützende technische Hilfsmittel nötig sein.

Gefahren einer Überreaktion

Zensur

Staatliches Handeln darf nicht zur Zensur werden. Ein vom Bundesinnenministerium ins Spiel gebrachte Abwehrzentrum gegen Desinformation ist ein falscher Schritt. Der Staat hat kein Monopol auf die Wahrheit und darf nicht entscheiden können, welche Aussage richtig und welche falsch ist. Diese Entscheidung ist im Falle einer möglicherweise strafbewehrten Aussage von Gerichten zu treffen, nicht aber bei der Exekutive anzusiedeln. Der vom Bundesinnenministerium herangezogene Vergleich mit der Kampagne „EU vs Disinfo“ hinkt, da diese weder die Befugnis noch das Ziel hat, Aussagen zu verbieten oder zu verhindern.

Overblocking

Nicht nur seitens des Staates sollte eine Überreaktion vermieden werden. Zu stringente technische Maßnahmen könnten zu einem „Overblocking“ führen, also das Herausfiltern von zu vielen Inhalten, die harmlos oder zumindest nicht Ziel der Filterregel sind. 2016 warnte bereits der Europarat vor Overblocking als Gefahr für Meinungs- und Informationsfreiheit. Anders als dem Staat steht es gewerblichen Dienstanbietern frei, auf ihrer Plattform zu filtern, was und wie sie möchten. Insofern ist zu prüfen, ob es möglich ist, Plattformanbieter rechtlich an Vorgaben zu binden, die eine Zensur verhindern.