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=====Zensurverbot===== | =====Zensurverbot===== | ||
- | Das Verbot von Zensur ist in Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG verankert. Sie gilt für alle Medien. Es ist kein eigenständiges Grundrecht, sondern unterbindet staatliche Einschränkungen gegenüber Medien. Das Verbot von Zensur entfaltet keine Drittwirkung, | + | Das Verbot von Zensur ist in [[https:// |
Die Folge von Zensur ist die [[schere-im-kopf|Schere im Kopf]] von Redakteuren, | Die Folge von Zensur ist die [[schere-im-kopf|Schere im Kopf]] von Redakteuren, | ||
Zulässig ist die Nachzensur. Umgesetzt wird eine Nachzensur derzeit zum Beispiel im Bereich des Jugendschutzes und der Beschlagnahme von Schriften strafrechtlichen Inhalts. | Zulässig ist die Nachzensur. Umgesetzt wird eine Nachzensur derzeit zum Beispiel im Bereich des Jugendschutzes und der Beschlagnahme von Schriften strafrechtlichen Inhalts. |