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Der Begriff Wortberichterstattung bezeichnet journalistische Erzeugnisse in reiner Textform. Das ist unabhängig davon, ob es sich um Presse, [[telemedien|Telemedien]] oder, ggf. bei Kurztexten, um [[rundfunk|Rundfunk]] handelt. Die Schutzwirkung des [[allgemeines-persoenlichkeitsrecht|allgemeinen Persönlichkeitsrechts]] geht im Rahmen der Wortberichterstattung nicht so weit wie bei der [[bildberichterstattung|Bildberichterstattung]]. | Der Begriff Wortberichterstattung bezeichnet journalistische Erzeugnisse in reiner Textform. Das ist unabhängig davon, ob es sich um Presse, [[telemedien|Telemedien]] oder, ggf. bei Kurztexten, um [[rundfunk|Rundfunk]] handelt. Die Schutzwirkung des [[allgemeines-persoenlichkeitsrecht|allgemeinen Persönlichkeitsrechts]] geht im Rahmen der Wortberichterstattung nicht so weit wie bei der [[bildberichterstattung|Bildberichterstattung]]. | ||
- | Die [[grenzen-der-wortberichterstattung|Grenzen der Wortberichterstattung]] liegen in der Verletzung des [[allgemeines-persoenlichkeitsrecht|Allgemeinen Persönlichkeitsrechts]]. | + | Die [[grenzen-der-wortberichterstattung|Grenzen der Wortberichterstattung]] liegen in der Verletzung des [[allgemeines-persoenlichkeitsrecht|Allgemeinen Persönlichkeitsrechts]]. Dabei ist gesetzlich nicht voll umfänglich geregelt, welche Voraussetzungen es bei der Zulässigkeit von Wortberichterstattung gibt. |
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