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Der Begriff Wortberichterstattung bezeichnet journalistische Erzeugnisse in reiner Textform, unabhängig davon, ob es sich um Presse, Telemedien oder ggf bei Kurztexten um Rundfunk handelt. Die Schutzwirkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geht im Rahmen der Wortberichterstattung nicht so weit wie bei der Bildberichterstattung.
Die Grenzen der Wortberichterstattung liegen in der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.