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Ein Vertragsabschluss geschieht im Web grundsätzlich auf die gleiche Weise wie im analogen Bereich: Eine Partei macht ein Angebot, die andere nimmt es an, es handelt sich um übereinstimmende Willenserklärungen, der Vertrag ist abgeschlossen. Zu differenzieren ist zwischen dem allgemeinen Sprachgebrauch und juristischen Begriffen. So ist ein „Angebot“ auf einer Website kein Angebot im rechtlichen Sinne, sondern lediglich eine Einladung ein Angebot abzugeben, eine invitation ad offerendum. Die Annahme durch einen Verkäufer kann entweder gesondert, zum Beispiel per E-Mail erfolgen, oder direkt durch Zusendung der Ware. Eine Eingangsbestätigung des Angebots stellt dabei keine Annahme des Angebots dar.
Eine besondere Form des Vertragsabschlusses ist die Auktion. Die ist rechtlich gesehen im Web aber keine Auktion. Mehr dazu findest du im Artikel zu Online-Auktionen.