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Vertragsabschluss im Web

Ein Vertragsabschluss kommt im Web grundsätzlich auf die gleiche Weise wie im analogen Bereich zustande: Eine Partei macht ein Angebot - die andere nimmt es an. Dabei handelt es sich um übereinstimmende Willenserklärungen, der Vertrag ist dann abgeschlossen. Zu differenzieren ist zwischen dem allgemeinen Sprachgebrauch und juristischen Begriffen. So ist ein „Angebot“ auf einer Website kein Angebot im rechtlichen Sinne, sondern lediglich eine Einladung ein Angebot abzugeben, eine invitatio ad offerendum. Die Annahme durch einen Verkäufer oder eine Verkäuferin kann entweder gesondert, zum Beispiel per E-Mail erfolgen, oder direkt durch Zusendung der Ware. Eine Eingangsbestätigung des Angebots stellt dabei keine Annahme des Angebots dar. Auch Nebenleistungen, die im Bestellvorgang angeboten werden, müssen bewusst und aktiv ausgewählt werden, sonst sind sie nicht gültig. Außerdem muss im Bestellprozess auf mögliche Lieferbeschränkungen hingewiesen werden.

Eine besondere Form des Vertragsabschlusses ist die Auktion. Die ist rechtlich gesehen im Web aber keine Auktion. Mehr dazu findest du im Artikel zu Online-Auktionen.

vertragsabschluss-im-web.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/10 10:32 von robin