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urheberrechtsschranken [2018/01/25 21:41] – angelegt eric | urheberrechtsschranken [2022/01/11 14:11] (aktuell) – svetlana | ||
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- | =====Urheberrechtsschranken===== | + | ======Urheberrechtsschranken====== |
- | Besteht für ein Werk urheberrechtlicher Schutz im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, | + | Besteht für ein Werk [[urheberrecht|urheberrechtlicher]] Schutz im Sinne des [[https:// |
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+ | Die Urheberrechtsschranken werden im [[https:// | ||
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+ | <WRAP center round tip> | ||
+ | Urheberrechtsschranken machen Ausnahmen vom Urheberrecht. Manche dieser Ausnahmen erlauben sogar eine vergütungsfreie Verwendung eines Werkes. Die Sonderfälle werden im Gesetz konkret beschrieben. Gibt es eine Urheberrechtsschranke, | ||
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+ | =====Übersicht===== | ||
+ | ^ Schranke | ||
+ | | [[ephemere-vervielfaeltigung|Ephemere Vervielfältigung]] | ||
+ | | Öffentliche Rede | vergütungsfrei | [[https:// | ||
+ | | Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare | ||
+ | | Berichterstattung über tagesaktuelle Ereignisse | ||
+ | | Zitate | ||
+ | | Öffentliche Wiedergabe | ||
+ | | Privatkopien | ||
+ | | Unwesentliches Beiwerk | ||
+ | | Panoramafreiheit | ||
+ | | Bildungs- und Wissenschaftsschranke | ||
====Ephemere Vervielfältigung==== | ====Ephemere Vervielfältigung==== | ||
- | Ephemere Vervielfältigung bezeichnet das Herstellen flüchtiger Kopien im Rahmen technischer Verfahren wie dem Internetstreaming. Die Technik wäre ohne das Ablegen temporärer Dateien nicht möglich, daher ist diese Form der Kopie gestattet – vorausgesetzt, | + | Ephemere Vervielfältigung bezeichnet das Herstellen flüchtiger Kopien im Rahmen technischer Verfahren wie dem Internetstreaming. Die Technik wäre ohne das Ablegen temporärer Dateien nicht möglich, daher ist diese Form der Kopie gestattet – vorausgesetzt, |
====Öffentliche Rede==== | ====Öffentliche Rede==== | ||
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====Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare==== | ====Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare==== | ||
- | Eine weitere Schranke gestattet die Verwendung von Zeitungsartikeln und Rundfunkkommentaren. Dabei findet keine Entbindung von der Vergütungspflicht statt. Diese Schranke findet vor allem Anwendung bei Pressespiegeln. Dabei ist zzzu beachten, dass nur Artikel aus der tagesaktuellen Presse verwendet werden dürfen, die keinen Rechtevorbehalt haben. Auch dürfen sie nur für den internen Gebrauch verwendet und nicht archiviert werden. [[https:// | + | Eine weitere Schranke gestattet die Verwendung von Zeitungsartikeln und Rundfunkkommentaren. Dabei findet keine Entbindung von der Vergütungspflicht statt. Diese Schranke findet vor allem Anwendung bei Pressespiegeln. Dabei ist zu beachten, dass nur Artikel aus der tagesaktuellen Presse verwendet werden dürfen, die keinen Rechtevorbehalt haben. Auch dürfen sie nur für den internen Gebrauch verwendet und nicht archiviert werden. |
====Berichterstattung über tagesaktuelle Ereignisse==== | ====Berichterstattung über tagesaktuelle Ereignisse==== | ||
- | Greift die Schranke zu Zeitungsartikeln und Rundfunkkommentaren in die Urheberrechte der Medienschaffenden ein, gibt ihnen die Schranke zu Berichterstattung über tagesaktuelle Ereignisse wichtige Freiheiten. Werke, die im Verlauf tagesaktueller Ereignisse wahrnehmbar wurden, dürfen von Medien, die über das Tagesgeschehen berichten, verwendet werden, solange es sich „in einem durch den Zweck gebotenen Umfang“ hält. ([[https:// | + | Greift die Schranke zu Zeitungsartikeln und Rundfunkkommentaren in die Urheberrechte der Medienschaffenden ein, gibt ihnen die Schranke zu Berichterstattung über tagesaktuelle Ereignisse wichtige Freiheiten. Werke, die im Verlauf tagesaktueller Ereignisse wahrnehmbar wurden, dürfen von Medien, die über das Tagesgeschehen berichten, verwendet werden, solange es sich „in einem durch den Zweck gebotenen Umfang“ hält. ([[https:// |
- | Zitate | + | |
- | Öffentliche Wiedergabe | + | ====Zitate==== |
+ | Ebenfalls erlaubt ist das Zitieren aus einem Werk, sofern es in einem eigenen Werk geschieht. Dabei dürfen nicht eigene Inhalte durch Zitate ersetzt werden, sondern die Zitate sollten dazu dienen, die eigene Argumentation zu stützen, beispielsweise im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit. Die Nutzung muss dabei „in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt“ sein. Es handelt sich um eine Schranke zur freien Vergütung. ([[https:// | ||
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+ | ====Öffentliche Wiedergabe==== | ||
+ | Unter bestimmten Umständen kann es gestattet sein, ein veröffentlichtes Werk öffentlich wiederzugeben. Das ist dann der Fall, wenn der Veranstalter keine Gewinnabsicht hat und keiner der ausübenden Künstler eine Vergütung erhält. Der Urheber des Werkes ist dabei aber zu vergüten. Diese Pflicht zur Vergütung entfällt in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei sozialen Einrichtungen wie der Altenpflege. ([[https:// | ||
====Privatkopien==== | ====Privatkopien==== | ||
+ | Auch erlaubt sind Privatkopien eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Die Kopie darf dabei ausschließlich für den eigenen Gebrauch angefertigt werden und nicht verbreitet oder aufgeführt werden. ([[https:// | ||
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====Unwesentliches Beiwerk==== | ====Unwesentliches Beiwerk==== | ||
+ | Ist ein Werk nur ein unwesentlicher Bestandteil einer Wiedergabe, Vervielfältigung oder Verbreitung, | ||
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====Panoramafreiheit==== | ====Panoramafreiheit==== | ||
+ | Vergütungsfrei können Werke vervielfältigt, | ||
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====Bildungs- und Wissenschaftsschranke==== | ====Bildungs- und Wissenschaftsschranke==== | ||
+ | Ab dem 1. März 2018 gilt eine im Jahre 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedete weitere Schranke für den Bildungs- und Wissenschaftssektor. Somit dürfen zu nicht kommerziellem Zweck im Rahmen von Lehre und Forschung „bis zu 15 Prozent“ eines veröffentlichten Werkes genutzt werden. Ausgenommen werden Zeitungen und Zeitschriften sein. Für die eigene wissenschaftliche Forschung werden bis zu 75 Prozent genutzt werden dürfen. ([[https:// | ||
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+ | <WRAP center round info> | ||
+ | Das Gesetz zur Änderung des Urhebergesetzes zugunsten der Bildungs- und Wissenschaftsschranke {{ : | ||
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