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- | Ab dem 1. März 2018 gilt eine weitere Schranke, die der Deutsche Bundestag 2017 verabschiedete. Sie führt eine Schranke für den Bildungs- und Wissenschaftssektor | + | Ab dem 1. März 2018 gilt eine weitere Schranke, die der Deutsche Bundestag 2017 verabschiedete. Sie führt eine Schranke für den Bildungs- und Wissenschaftssektor ein, damit „bis zu 15 Prozent“ eines veröffentlichten Werkes genutzt werden können. Ausgenommen werden Zeitungen und Zeitschriften sein. Für die eigene wissenschaftliche Forschung werden bis zu 75 Prozent genutzt werden dürfen. [[https:// |
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