Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.
Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorherige ÜberarbeitungNächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung | ||
urheberrechtsschranken [2018/01/25 22:43] – eric | urheberrechtsschranken [2020/06/07 17:41] – alte Version wiederhergestellt (2020/06/06 09:08) 192.151.145.178 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
=====Urheberrechtsschranken===== | =====Urheberrechtsschranken===== | ||
- | Besteht für ein Werk [[urheberrecht|urheberrechtlicher]] Schutz im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, | + | Besteht für ein Werk urheberrechtlicher Schutz im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, |
Die Urheberrechtsschranken werden im Abschnitt 6 des Urheberrechtsgesetzes beschrieben. Die folgende Auflistung von Schranken ist nicht abschließend, | Die Urheberrechtsschranken werden im Abschnitt 6 des Urheberrechtsgesetzes beschrieben. Die folgende Auflistung von Schranken ist nicht abschließend, | ||
- | |||
- | <WRAP center round tip> | ||
- | Urheberrechtsschranken machen Ausnahmen vom Urheberrecht. Manche dieser Ausnahmen erlauben sogar eine vergütungsfreie Verwendung eines Werks. Die Sonderfälle werden konkret im Gesetz beschrieben. Gibt es eine Urheberrechtsschranke, | ||
- | </ | ||
- | |||
- | |||
- | ====Übersicht==== | ||
- | ^ Schranke | ||
- | | [[ephemere-vervielfaeltigung|Ephemere Vervielfältigung]] | ||
- | | Öffentliche Rede | vergütungsfrei | [[https:// | ||
- | | Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare | ||
- | | Berichterstattung über tagesaktuelle Ereignisse | ||
- | | Zitate | ||
- | | Öffentliche Wiedergabe | ||
- | | Privatkopien | ||
- | | Unwesentliches Beiwerk | ||
- | | Panoramafreiheit | ||
- | | Bildungs- und Wissenschaftsschranke | ||
====Ephemere Vervielfältigung==== | ====Ephemere Vervielfältigung==== | ||
Zeile 35: | Zeile 17: | ||
====Zitate==== | ====Zitate==== | ||
- | Ebenfalls erlaubt ist das Zitieren aus einem Werk, sofern es in einem eigenen Werk geschieht. Dabei dürfen nicht eigene Inhalte durch Zitate ersetzt werden, sondern die Zitate sollten dazu dienen, die eigene Argumentation zu stützen, beispielsweise im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit. Die Nutzung muss dabei „in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt“ sein. Es handelt sich um eine Schranke zu freien Vergütung. ([[https:// | + | Ebenfalls erlaubt ist das Zitieren aus einem Werk, sofern es in einem eigenen Werk geschieht. Dabei dürfen nicht eigene Inhalte durch Zitate ersetzt werden, sondern die Zitate sollten dazu dienen, die eigene Argumentation zu stützen, beispielsweise im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit. Die Nutzung muss dabei „in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt“ sein. ([[https:// |
====Öffentliche Wiedergabe==== | ====Öffentliche Wiedergabe==== | ||
Zeile 41: | Zeile 23: | ||
====Privatkopien==== | ====Privatkopien==== | ||
- | Auch erlaubt sind Privatkopien eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Die Kopie muss dabei für den eigenen Gebrauch angefertigt werden, die Vervielfältigungen dürfen nicht verbreitet oder aufgeführt werden. ([[https:// | ||
====Unwesentliches Beiwerk==== | ====Unwesentliches Beiwerk==== | ||
- | Ist ein Werk nur ein unwesentlicher Bestandteil einer Wiedergabe, Vervielfältigung oder Verbreitung, | ||
- | |||
====Panoramafreiheit==== | ====Panoramafreiheit==== | ||
- | Vergütungsfrei können Werke vervielfältigt, | ||
- | |||
====Bildungs- und Wissenschaftsschranke==== | ====Bildungs- und Wissenschaftsschranke==== | ||
- | Ab dem 1. März 2018 gilt eine weitere Schranke, die der Deutsche Bundestag 2017 verabschiedete. Sie führt eine Schranke für den Bildungs- und Wissenschaftssektor gegen eine angemessene Vergütung ein, damit „bis zu 15 Prozent“ eines veröffentlichten Werkes genutzt werden können. Ausgenommen werden Zeitungen und Zeitschriften sein. Für die eigene wissenschaftliche Forschung werden bis zu 75 Prozent genutzt werden dürfen. | ||
- | |||
- | <WRAP center round info> | ||
- | Das Gesetz zur Änderung des Urhebergesetzes zugunsten der Bildungs- und Wissenschaftsschranke {{ : | ||
- | </ | ||
- |