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urheberrechtsschranken

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urheberrechtsschranken [2018/01/25 22:37] ericurheberrechtsschranken [2018/01/25 22:43] – Tag eingefügt eric
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 =====Urheberrechtsschranken===== =====Urheberrechtsschranken=====
-Besteht für ein Werk [[urheberrecht|urheberrechtlicher]] Schutz im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, muss die Verwendung dieses Werks ohne Einwilligung nicht zwangsläufg eine Rechtswidrigkeit darstellen. Das ist dann der Fall, wenn eine Urheberrechtsschranke vorliegt. Urheberrechtsschranken beschränken die Wirkkraft des Urheberrechts in Fällen, wo es zu schwierig wäre, das Urheberrecht einzuhalten und wo ein öffentliches Interesse überwiegt. +Besteht für ein Werk [[urheberrecht|urheberrechtlicher]] Schutz im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, muss die Verwendung dieses Werks ohne Einwilligung nicht zwangsläufg eine Rechtswidrigkeit darstellen, auch wenn ein geschütztes Recht verletzt wird. Das ist dann der Fall, wenn eine Urheberrechtsschranke vorliegt. Urheberrechtsschranken beschränken die Wirkkraft des Urheberrechts in Fällen, wo es zu schwierig wäre, das Urheberrecht einzuhalten und wo ein öffentliches Interesse überwiegt. 
  
 Die Urheberrechtsschranken werden im Abschnitt 6 des Urheberrechtsgesetzes beschrieben. Die folgende Auflistung von Schranken ist nicht abschließend, sondern stellt eine redaktionell Auswahl der wichtigsten Fälle dar. Die Urheberrechtsschranken werden im Abschnitt 6 des Urheberrechtsgesetzes beschrieben. Die folgende Auflistung von Schranken ist nicht abschließend, sondern stellt eine redaktionell Auswahl der wichtigsten Fälle dar.
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 +<WRAP center round tip>
 +Urheberrechtsschranken machen Ausnahmen vom Urheberrecht. Manche dieser Ausnahmen erlauben sogar eine vergütungsfreie Verwendung eines Werks. Die Sonderfälle werden konkret im Gesetz beschrieben. Gibt es eine Urheberrechtsschranke, liegt zwar eine Verletzungshandlung vor, diese ist aber nicht rechtswidrig.
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 ====Übersicht==== ====Übersicht====
 ^ Schranke     ^ Art      ^ Grundlage          ^ ^ Schranke     ^ Art      ^ Grundlage          ^
-| Ephemere Vervielfältigung    | vergütungsfrei     | [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__44a.html|§ 44a UrhG]]        |+| [[ephemere-vervielfaeltigung|Ephemere Vervielfältigung]]    | vergütungsfrei     | [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__44a.html|§ 44a UrhG]]        |
 | Öffentliche Rede    | vergütungsfrei | [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__48.html|§ 48 UrhG]]| | Öffentliche Rede    | vergütungsfrei | [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__48.html|§ 48 UrhG]]|
 | Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare    | gegen Vergütung     | [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__49.html|§ 49 UrhG]]        | | Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare    | gegen Vergütung     | [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__49.html|§ 49 UrhG]]        |
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 Das Gesetz zur Änderung des Urhebergesetzes zugunsten der Bildungs- und Wissenschaftsschranke {{ :urhwissg.pdf |kannst du hier nachlesen}}. Das Gesetz zur Änderung des Urhebergesetzes zugunsten der Bildungs- und Wissenschaftsschranke {{ :urhwissg.pdf |kannst du hier nachlesen}}.
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 +{{tag>Medienrecht}}
  
urheberrechtsschranken.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/11 14:11 von svetlana