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urheberrecht

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urheberrecht [2018/01/25 20:51] 2a02:908:399:4380:11cf:e872:2e77:c77eurheberrecht [2022/01/13 15:33] (aktuell) eric
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-=====Urheberrecht===== +======Urheberrecht====== 
-Das Urheberrecht schützt Immaterielles wie Ideen, die in eine erfassbare Form gebracht wurden, und andere kreative Leistungen. Es ist Teil des Immaterialgüterrechts. Ein verwandtes Schutzrecht, das aber nicht mit dem Urheberrecht verwechselt werden sollte, sind [[leistungsschutzrechte|Leistungsschutzrechte]].+Das Urheberrecht schützt geistigen Eigentum wie beispielsweise in erfassbare Form gebrachte Ideen oder andere kreative Leistungen. Es ist Teil des Immaterialgüterrechts. Ein verwandtes Schutzrecht, das aber nicht mit dem Urheberrecht verwechselt werden sollte, sind [[leistungsschutzrechte|Leistungsschutzrechte]].
  
-====Rechtsgrundlage==== 
-Das Urheberrecht lässt sich aus dem [[grundgesetz|Grundgesetz]] und aus der Grundrechtecharta der Europäischen Union ableiten. Artikel 2 des Grundgesetzes legt das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit fest, Artikel 14 spricht konkret von der Gewährleistung des Eigentums: 
-> Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. 
  
-Konkretisiert wird das einfachgesetzlich im UrheberrechtsgesetzIn [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__11.html|§ 11]] heißt es dort+=====Rechtsgrundlage===== 
-> Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des WerkesEs dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.+Das Urheberrecht lässt sich aus dem deutschen [[grundgesetz|Grundgesetz]] und aus der Grundrechtecharta der Europäischen Union ableiten. Im 
 +[[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html|Art  
 +2 GG]] des Grundgesetzes ist das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit festgelegt und im [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art  
 +14 Abs. 1 GG]] wird konkret die Gewährleistung des Eigentums erwähnt
 +"Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistetInhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt."
  
-In Deutschland git die monistische Theorie, die die Einheit von Vermögen und Persönlichkeit vorsiehtAndere Länder verfolgen die dualistische Theorie, die das Urheberrecht zweiteilig sehen, bestehend aus Vermögen und Persönlichkeit.+Im nachfolgenden Passus des Urheberrechtsgesetz [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__11.html|§ 11 UrhG]] ist eine Konkretisierung zu finden:  
 +> "Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des WerkesEs dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes."
  
 +In Deutschland basiert das Urheberrecht auf der [[monistische-theorie|monistischen Theorie]], die die Einheit von Vermögen und Persönlichkeit vorsieht. Andere Länder verfolgen die dualistische Theorie, die das Urheberrecht zweiteilig sehen, bestehend aus Vermögen und Persönlichkeit.
  
-====Was ist geschützt?====+ 
 + 
 +=====Was ist geschützt?=====
 Das deutsche Urheberrecht schützt Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Werke sind im Sinne des Gesetzes persönliche geistige Schöpfungen. Um zu prüfen, ob etwas ein Werk ist, werden im angewandten Recht fünf kumulative Kriterien herangezogen: Das deutsche Urheberrecht schützt Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Werke sind im Sinne des Gesetzes persönliche geistige Schöpfungen. Um zu prüfen, ob etwas ein Werk ist, werden im angewandten Recht fünf kumulative Kriterien herangezogen:
   - Handelt es sich um eine persönliche Schöpfung?   - Handelt es sich um eine persönliche Schöpfung?
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 <WRAP center round tip> <WRAP center round tip>
-Mehr Details findest du im Artikel zu [[persoenliche-geistige-schoepfung|persönlichen geistigen Schöpfungen]]+Mehr Details findest du im Artikel zu [[persoenliche-geistige-schoepfung|persönlichen geistigen Schöpfungen.]]
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-====Urheberschaft==== +=====Urheberschaft===== 
-Urheber eines Werks ist immer der Schöpfer (nein, nicht der). Es kann sich nur um eine natürlich Person handeln, also einen Menschen. Diese natürliche Person erhält Urheberpersönlichkeitsrechte+Als Urheber eines Werks gilt immer der geistige Schöpfer. Es kann sich nur um eine natürlich Person handeln, also einen Menschen. Diese natürliche Person erhält Urheberpersönlichkeitsrechte und kann bestimmen, ob und wie ihr Werk zu veröffentlichen ist. Diese Regelung gilt nur für Erstveröffentlichungen. Aber auch nach einer Veröffentlichung hat der Urheber noch gewisse Rechte, so das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Er kann verlangen, dass sein Name im Zusammenhang mit einer Verwendung seines Werkes genannt wird. Ebenfalls kann er eine Entstellung seines Werkes verbieten
-Dieser Urheber kann bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Das gilt nur für Erstveröffentlichungen. Eine Veröffentlichung liegt dann vor, wenn das Werk einer Anzahl nicht persönlich miteinander bekannten Personen zur Kenntnis gegeben wird. Das Vorspielen eines neuen Liedes vor Freunden ist also nicht unbedingt eine Veröffentlichung.  + 
-Auch nach einer Veröffentlichung hat der Urheber noch gewisse Rechte. Er hat das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Er kann verlangen, dass sein Name im Zusammenhang mit einer Verwendung seines Werkes genannt wird. Auch kann er eine Entstellung seines Werkes verbieten.+Eine Veröffentlichung liegt dann vor, wenn das Werk einer Anzahl nicht persönlich miteinander bekannten Personen zur Kenntnis gegeben wird. Das Vorspielen eines neuen Liedes vor Freunden ist also nicht unbedingt eine Veröffentlichung
 Außerdem hat der Urheber die **Verwertungsrechte** an seinem Werk. Das gilt sowohl für eine Verwertung in körperlicher als auch in unkörperlicher Form: Außerdem hat der Urheber die **Verwertungsrechte** an seinem Werk. Das gilt sowohl für eine Verwertung in körperlicher als auch in unkörperlicher Form:
-  * Verwertungsrechte körperlicher Form 
-    * Vervielfältigungsrecht 
-    * Verbreitungsrecht 
-    * Ausstellungsrecht 
-  * Verwertungsrechte unkörperlicher Form 
-    * Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht 
-    * Recht der öffentlichen Zugänglichmachung 
-    * Senderecht 
-    * Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger 
-    * Recht der Wiedergabe von Funksendungen 
  
 +^ Verwertungsrechte körperlicher Form     ^ Verwertungsrechte unkörperlicher Form       
 +| Vervielfältigungsrecht  | Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht     
 +| Verbreitungsrecht       | Recht der öffentlichen Zugänglichmachung         |
 +| Ausstellungsrecht       | Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger 
 +|                         | Recht der Wiedergabe von Funksendungen           |  
 +  
 +  
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 **Zusammengefasst**: Ein Urheber hat Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte.  **Zusammengefasst**: Ein Urheber hat Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte. 
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 Die Urheberschaft mit all ihren Pflichten kann auch für anonyme Werke gelten. Nach [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__10.html|§ 10 UrhG]] gilt grundsätzlich die Urhebervermutung. Beim Patent- und Markenamt können anonyme und pseudonyme Werke registriert werden, was insbesondere für die Schutzfrist von Bedeutung ist. Die Urheberschaft mit all ihren Pflichten kann auch für anonyme Werke gelten. Nach [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__10.html|§ 10 UrhG]] gilt grundsätzlich die Urhebervermutung. Beim Patent- und Markenamt können anonyme und pseudonyme Werke registriert werden, was insbesondere für die Schutzfrist von Bedeutung ist.
  
-====Urheberschaft mit mehreren Beteiligten====+=====Urheberschaft mit mehreren Beteiligten=====
 ===Miturheber=== ===Miturheber===
 Wenn mehrere Personen ein Werk zusammen geschaffen haben, sind sie Miturheber, wenn sich ihre Anteile am Werk nicht gesondert verwerten lassen, zum Beispiel bei einem Musikstück. Sie verfügen gemeinsam über Änderungen, Veröffentlichungen und andere Entscheidungen. Erträge aus der Urheberschaft werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde, gemäß dem Anteil der Personen an der Schöpfung des Werkes aufgeteilt. Wenn mehrere Personen ein Werk zusammen geschaffen haben, sind sie Miturheber, wenn sich ihre Anteile am Werk nicht gesondert verwerten lassen, zum Beispiel bei einem Musikstück. Sie verfügen gemeinsam über Änderungen, Veröffentlichungen und andere Entscheidungen. Erträge aus der Urheberschaft werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde, gemäß dem Anteil der Personen an der Schöpfung des Werkes aufgeteilt.
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 ====Dauer des Urheberrechts==== ====Dauer des Urheberrechts====
-Das Urheberrecht an einem Werk gilt grundsätzlich 70 Jahre lang nach dem Tod des Urhebers. Danach ist das Werk gemeinfrei. Das bedeutet, dass kein Immaterialgüterrechte mehr bestehen, also auch kein Urheberrecht mehr. Das Werk kann von jedermann nach Belieben verwendet werden. Besteht eine Miturheberschaft, erlischt das Urheberrecht nach dem Tod des Miturhebers, der am längsten lebte. Bei anonymen und pseudonymen Werken giilt ebenfalls eine Zeitspanne von 70 Jahren, allerdings nach der Veröffentlichung.+Das Urheberrecht an einem Werk gilt grundsätzlich 70 Jahre lang nach dem Tod des Urhebers. Danach ist das Werk gemeinfrei. Das bedeutet, dass kein Immaterialgüterrechte mehr bestehen, also auch kein Urheberrecht mehr. Das Werk kann von jedermann nach Belieben verwendet werden. Besteht eine Miturheberschaft, erlischt das Urheberrecht nach dem Tod des Miturhebers, der am längsten lebte. Bei anonymen und pseudonymen Werken gilt ebenfalls eine Zeitspanne von 70 Jahren, allerdings nach der Veröffentlichung.
  
  
-====Urheberrechtsschranken==== +=====Urheberrechtsschranken====
-Trotz eines bestehenden Urheberrechts kann es unter Umständen möglich sein, ein Werk frei nutzen zu dürfen. Das ist dann der Fall, wenn eine Urheberrechtsschranke greift. Urheberrechtsschranken gelten für+<WRAP center round info> 
 +Mehr zu Urheberrechtsschranken gibt es in [[urheberrechtsschranken|diesem Artikel]]. 
 +</WRAP> 
 + 
 +Trotz eines bestehenden Urheberrechts kann es unter Umständen möglich sein, ein Werk frei nutzen zu dürfen. Das ist dann der Fall, wenn eine Urheberrechtsschranke greift. Urheberrechtsschranken gelten zum Beispiel für:
   * Öffentliche Reden   * Öffentliche Reden
   * Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare   * Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
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   * Zitate   * Zitate
   * Privatkopien   * Privatkopien
-  * innerhalb der Bildungs- und Wissenschaftsschranke+  * Innerhalb der Bildungs- und Wissenschaftsschranke.
  
 Um zu prüfen, ob es sich um einen akzeptablen Eingriff in das Urheberrecht des Schöpfers handelt, gibt es einen Drei-Stufen-Test: Um zu prüfen, ob es sich um einen akzeptablen Eingriff in das Urheberrecht des Schöpfers handelt, gibt es einen Drei-Stufen-Test:
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-====Funktionen des Urheberrechts====+=====Funktionen des Urheberrechts=====
 Neben der offensichtlichen Schutzfunktion und damit Respektierung einer erbrachten Leistung hat das Urheberrecht weitere Funktionen inne: Neben der offensichtlichen Schutzfunktion und damit Respektierung einer erbrachten Leistung hat das Urheberrecht weitere Funktionen inne:
-  * **Vergütungsfunktion**: Das Werk erhält einen eigenen Vermögenswert. Dadurch entsteht ein Anreiz, kreativ zu sein. Der Staat kann durch Steuern Einnahmen generieren.+  * **Vergütungsfunktion**: Das Werk erhält einen eigenen Vermögenswert. Dadurch entsteht ein Anreiz, kreativ zu sein.           Der Staat kann durch Steuern Einnahmen generieren.
   * **Innovationsfunktion**: Neues wird geschaffen, um die Gesellschaft voranzubringen. Es gibt einen Anreiz für Innovationen.   * **Innovationsfunktion**: Neues wird geschaffen, um die Gesellschaft voranzubringen. Es gibt einen Anreiz für Innovationen.
-  * **Kommunikationsfunktion**: Der gesellschaftliche Austausch wird gefördert+  * **Kommunikationsfunktion**: Der gesellschaftliche Austausch wird gefördert.
  
  
 {{tag>Medienrecht}} {{tag>Medienrecht}}
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