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Das Urheberrecht schützt Immaterielles wie Ideen und andere kreative Leistungen. Es ist Teil des Immaterialgüterrechts. Es lässt sich aus dem Grundgesetz und aus der Grundrechtecharta der Europäischen Union ableiten. Artikel 2 des Grundgesetzes legt das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit fest, Artikel 14 spricht konkret von der Gewährleistung des Eigentums:
Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Konkretisiert wird das einfachgesetzlich im Urheberrechtsgesetz. In § 11 heißt es dort:
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes