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====Rechtsgrundlage==== | ====Rechtsgrundlage==== | ||
- | Das Urheberrecht lässt sich aus dem [[grundgesetz|Grundgesetz]] und aus der Grundrechtecharta der Europäischen Union ableiten. | + | Das Urheberrecht lässt sich aus dem [[grundgesetz|Grundgesetz]] und aus der Grundrechtecharta der Europäischen Union ableiten. |
+ | 2 GG]] des Grundgesetzes legt das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit fest, Artikel 14 spricht konkret von der Gewährleistung des Eigentums: | ||
> Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. | > Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. | ||