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urheberrecht

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urheberrecht [2022/01/10 21:46] svetlanaurheberrecht [2022/01/10 21:51] svetlana
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 > "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt." > "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt."
  
-Im nachfolgenden Passus des Urheberrechtsgesetz [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__11.html|§ 11]] ist eine Konkretisierung zu finden: +Im nachfolgenden Passus des Urheberrechtsgesetz [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__11.html|§ 11 UrhG]] ist eine Konkretisierung zu finden: 
 > "Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes." > "Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes."
  
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 =====Urheberschaft===== =====Urheberschaft=====
-Als Urheber eines Werks gilt immer der geistige Schöpfer. Es kann sich nur um eine natürlich Person handeln, also einen Menschen. Diese natürliche Person erhält Urheberpersönlichkeitsrechte und kann bestimmen, ob und wie ihr Werk zu veröffentlichen ist. Diese Regelung gilt nur für Erstveröffentlichungen. +Als Urheber eines Werks gilt immer der geistige Schöpfer. Es kann sich nur um eine natürlich Person handeln, also einen Menschen. Diese natürliche Person erhält Urheberpersönlichkeitsrechte und kann bestimmen, ob und wie ihr Werk zu veröffentlichen ist. Diese Regelung gilt nur für Erstveröffentlichungen. Aber auch nach einer Veröffentlichung hat der Urheber noch gewisse Rechte, so das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Er kann verlangen, dass sein Name im Zusammenhang mit einer Verwendung seines Werkes genannt wird. Ebenfalls kann er eine Entstellung seines Werkes verbieten. 
 Eine Veröffentlichung liegt dann vor, wenn das Werk einer Anzahl nicht persönlich miteinander bekannten Personen zur Kenntnis gegeben wird. Das Vorspielen eines neuen Liedes vor Freunden ist also nicht unbedingt eine Veröffentlichung.  Eine Veröffentlichung liegt dann vor, wenn das Werk einer Anzahl nicht persönlich miteinander bekannten Personen zur Kenntnis gegeben wird. Das Vorspielen eines neuen Liedes vor Freunden ist also nicht unbedingt eine Veröffentlichung. 
-Auch nach einer Veröffentlichung hat der Urheber noch gewisse Rechte. Er hat das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Er kann verlangen, dass sein Name im Zusammenhang mit einer Verwendung seines Werkes genannt wird. Auch kann er eine Entstellung seines Werkes verbieten. 
 Außerdem hat der Urheber die **Verwertungsrechte** an seinem Werk. Das gilt sowohl für eine Verwertung in körperlicher als auch in unkörperlicher Form: Außerdem hat der Urheber die **Verwertungsrechte** an seinem Werk. Das gilt sowohl für eine Verwertung in körperlicher als auch in unkörperlicher Form:
  
urheberrecht.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/13 15:33 von eric